Kinderwunschzentren möchten mithilfe ihrer Angebote denjenigen Paaren zur Realisierung ihres Kinderwunsches verhelfen, denen auf natürlichem Wege bisher keine Fortpflanzung möglich war. Je nach individuellen Ursachen einer ungewollten Kinderlosigkeit können zu diesem Zweck verschiedene laborgestützte Maßnahmen außerhalb des weiblichen Körpers ergriffen werden. Die unterschiedlichen Methoden werden dabei in der Regel unter dem Begriff der künstlichen Befruchtung zusammengefasst.
Dieser Artikel gibt einen ersten Einblick in die rechtlichen Grundlagen, die Aktivitäten im Behandlungsvorfeld sowie einige Methoden.
Rechtliche Grundlage
Verschiedene Ansätze, die im Rahmen einer beabsichtigten künstlichen Befruchtung verfolgt werden können, unterliegen in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. So stellen innerhalb Deutschlands beispielsweise Eizellen- sowie Embryonenspenden lt. Embryonenschutzgesetz keine legalen Möglichkeiten dar, während sie in Ländern wie etwa der Tschechischen Republik, den Niederlanden, der Ukraine, Belgien, Frankreich oder Großbritannien gestattet sind. In Ländern, die Eizellen- und Embryonenspenden erlauben, sind die Spenderinnen in der Regel anonym – aus einer Spende hervorgehende Kinder haben dann auch bei erreichter Volljährigkeit kein Recht auf die Ermittlung der entsprechenden Spenderin.
Behandlungsvorfeld
Im Vorfeld einer künstlichen Befruchtung sind Paare in der Regel dazu veranlasst, dem ausgewählten Kinderwunschzentrum ausführliche persönliche Angaben zu übermitteln. Zu den erfragten Fakten zählen vor allem die Krankengeschichten beider Partner und deren Herkunftsfamilien sowie zurückliegende Ereignisse im Rahmen des Kinderwunsches (wie etwa bereits stattgefundene künstliche Befruchtungen und/oder vergangene Schwangerschaften bzw. Fehlgeburten). Im Anschluss folgen dann verschiedene ärztliche Beratungen und Untersuchungen beider Partner.
Reproduktionsmethoden
Ein Kinderwunsch kann in Kinderwunschzentren mithilfe verschiedener Behandlungsmethoden verfolgt werden. Im Folgenden seien einige dieser Methoden aufgeführt:
- Landläufig wird die sogenannte IVF (In-vitro-Fertilisation) mit der Allgemeinbezeichnung der künstlichen Befruchtung gleichgesetzt – im speziellen Sinne werden bei der IVF (wörtlich übersetzt bedeutet dies so viel wie ‚Befruchtung im Reagenzglas‚) Ei- und Spermienzellen außerhalb des menschlichen Körpers unter Laborbedingungen vereinigt. Bei dieser Methode handelt es sich um ein vergleichsweise klassisches Verfahren, das bereits während der 1960er bzw. 1970er Jahre entwickelt wurde. Je nach Hintergründen einer Kinderlosigkeit sowie landesabhängig legalen Möglichkeiten kann im Zuge einer IVF entweder auf körpereigene Geschlechtszellen oder auf Ei- und/oder Spermazellen von Spendern zurückgegriffen werden. Ein geeigneter resultierender Embryo kann dann nach ca. 48 Stunden in die Gebärmutter einer Frau mit Kinderwunsch eingebracht werden.
- Die sogenannte ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) kann unter anderem bei ungünstigem Spermiogramm eines männlichen Partners und/oder bei mehreren erfolglos durchgeführten IVF infrage kommen – hier wird die Spermienzelle außerhalb des weiblichen Körpers in die Eizelle injiziert, wodurch die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Befruchtung steigt. Diese Befruchtungswahrscheinlichkeit kann weiterhin erhöht werden, indem einzelne zu injizierende Spermazellen im Vorfeld auf der Grundlage definierter Kriterien selektiert werden. Eine solche Methodenerweiterung kann beispielsweise nach wiederholt gescheiterten künstlichen Befruchtungen (mithilfe der IVF) oder wiederholten Fehlgeburten sinnvoll sein.
- Zu den weiteren möglichen Angeboten von Kinderwunschzentren zählt unter anderem die sogenannte verlängerte Kultivierung. Hierbei kann ein Embryo über einen Zeitraum von bis zu 120 Stunden mikroskopisch beobachtet werden, bevor er in die Gebärmutter eingesetzt wird. Im Rahmen eines als ‚assisted hatching‘ bezeichneten Verfahrens wird die Embryonenschutzhülle vor Einbringung in die Gebärmutter angeritzt, um das Einnisten des Embryos zu fördern. Des Weiteren können Geschlechtszellen von Paaren zum Zweck der späteren Nutzung eingefroren werden (Kryokonservierung). Nicht zuletzt sollen chromosomale Untersuchungen am Embryo bei gegebener Sinnhaftigkeit die Chancen einer embryonalen Einnistung in der Gebärmutter erhöhen.
Inländische vs. ausländische Anbieter
Ebenso wie eine im Inland durchgeführte künstliche Befruchtung geht auch ein entsprechender im Ausland erfolgender Eingriff mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einher. Jedes entschlossene Paar muss eine entsprechende Entscheidung daher auf der Grundlage individueller Prioritäten treffen.
Viele ausländische Anbieter werben beispielsweise mit vergleichsweise geringeren Behandlungskosten. Im Gegenzug kann sich eine inländische Kommunikation zwischen Institut und Klienten aufgrund kürzerer Wege und entfallender möglicher Sprachbarrieren als unkomplizierter darstellen. Schließlich können auch voneinander abweichende gesetzliche Grundlagen zu der individuellen Auswahl des Ortes eines Kinderwunschzentrums beitragen.
Weitere Infos im Web dazu:
- Schwanger werden
- Richtlinien über künstliche Befruchtungen
- So viel kostet der Kinderwunsch