Unter Prellungen wird eine Art der Verletzung verstanden, die durch stumpfe Gewalt einher geht. Anders als bei einer normalen Wunde, wird bei der Prellung die Hautoberfläche nicht beschädigt, lediglich die Blutgefäße unter der Haut reißen und bluten dann nach innen. In erster Linie entsteht bei einer Prellung ein Hämatom umgangssprachlich „blauer“ Fleck genannt. Durch das austretende Blut und durch die Gewalteinwirkung bei der Verletzung schwillt die Haut an und verfärbt sich sehr schnell blau.
Neben der oberflächlichen Hautprellung gibt es noch wesentlich schmerzhaftere Varianten wie die Muskel- oder Gelenkprellung und die Prellung von Nervensträngen. Bei einer Muskelprellung werden die einzelnen Muskelfasern gequetscht, was zu einem sehr starken, sofort auftretenden Schmerz führt. Bei einer Gelenkprellung sind Knie oder Ellenbogen sehr häufig betroffen. Im schlimmsten Fall werden bei einer Gelenkprellung die Gefäße in den Kapseln verletzt und drücken diese auseinander. Aufgrund dieses Drucks schmerzt das Gelenk sehr stark und es kommt nicht selten zu einer Entzündung der gesamten Region. Wenn aufgrund einer Gelenkprellung ein entzündlicher Prozess ausgelöst wird, muss meist eine Therapie mit schmerzstillenden Salben und Bandagen eingeleitet werden, um dauerhafte Funktionsschäden zu vermeiden.
Wann muss man zum Arzt bzw. wie behandeln?
Wenn lediglich die Haut geprellt ist, bedarf es in der Regel keiner medizinischen Behandlung, da die Symptome innerhalb weniger Wochen von selbst zurück gehen. Während dem Heilungsprozess sollte der geprellte Bereich gekühlt werden, ideal sind Eisbeutel für die Kühlung geeignet. Unmittelbar nach der Verletzung ist es ratsam, dass betroffene Gebiet mit einem Kompressionsverband zu stabilisiere, da eine Ausbreitung des Blutergusses so oft vermieden werden kann. Auch die Kühlung sollte schleunigst beginnen, um das Ausmaß der Prellung so gering wie möglich zu halten. Wenn der Verdacht auf eine Muskel- oder Gelenkprellung besteht, ist ein Besuch beim Arzt erforderlich, damit dieser eine Röntgenaufnahme von der betroffenen Stelle anfertigt.